(AGB) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HENDRIK MARX - A-Z MIETEQUIPMENT (STAND 2022)


1.0 MIETPREISE 

Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grundlage der jüngsten Preisliste zzgl. MwSt. festgelegt und gilt für einen Kalendertag bei Abholung durch den Kunden im Lager.
Für den zweiten Kalendertag berechnen wir 25% der Grundmiete; für jeden weitere Kalendertag werden pro Tag 15% der Grundmiete berechnet. Die Mindestauftragsgröße beträgt EUR 100,00. Bei Lieferungen an den Veranstaltungsort durch den Vermieter bzw. eine Abholung vom Veranstaltungsort durch den Vermieter werden zuzüglich zu den vereinbarten Mietkonditionen Kosten für Transport* sowie Logistik fällig. Beim Auf-/ Abbau an Sonn-/Feiertagen erhöht sich die Vergütung der Logistiker* um 30%. Die Berechnung der KFZ-Kosten hängt ab von den jeweilig eingesetzten Fahrzeugen: (VW-Caddy, VW-Crafter (Klein-LKW), 7,5 Tonnen LKW bis 40 Tonnen LKW).


2.0 KAUTION 

Wir berechnen eine Kautionssumme in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises.
Bei korrekter Rückgabe des Mietobjekts wird die Kautionssumme durch den Vermieter so schnell wie möglich an den Mieter zurückgezahlt.


3.0 ZAHLUNGSWEISE 

Der Gesamtmietbetrag wird durch den Mieter*in ohne Vorbehalt spätestens bei der Warenübergabe des Mietobjekts gezahlt.


4.0 MIETZEITRAUM 

Das Mietobjekt wird dem Mieter*in nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste und eventuelle zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.


5.0 GEFAHRENÜBERGANG 

Bei unserer Leistung handelt es sich bei reiner Lieferung um eine Schickschuld; insoweit ist der Gefahrenübergang ab Werk beim Mieter*in. Bei Anlieferung und Aufbau vor Ort, insbesondere auf einem Messegelände, liegt das Risiko für einen zufälligen Untergang, eine Beschädigung oder das Abhandenkommen ab Anlieferung am Aufstellungsort beim Mieter*in.


6.0 HAFTUNG 

Der Mieter*in haftet während des gesamten Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter*in verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter*in die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter*in in Rechnung gestellt. Der Mieter*in haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung ebenfalls vollständig ausgeschlossen. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schaden am Gelände und/oder an den Gebäuden geht zu Lasten des Mieters.


7.0 VERSICHERUNG 

Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter*in über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.


8.0 VERFÜGBARKEIT 

Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Miete*in, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter*in wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter*in dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Wenn der Mieter*in bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter*in ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden.

Wenn wir dem Mieter*in die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.


9.0 INFORMATIONSPFLICHT DES MIETERS 

Der Mieter*in muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn: • das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe), • das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe), • das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.


10.0 ANNULLIERUNG 

Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 6 Monate vor Beginn des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich annulliert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können.
In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.


11.0 URHEBERRECHT 

Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen. Personen werden nicht gefilmt bzw. fotografiert.


12.0 ABBILDUNGEN 

Abbildungen von Mietartikeln auf unserer Internetseite können von der Wirklichkeit abweichen.


13.0 DATENSCHUTZ 

Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse. Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Mieter*in geschlossenen Verträge genutzt. Darüber hinaus werden die vom Mieter*in übermittelten Daten (insbesondere die Firma, der Name, die Adresse und/oder die E-Mail-Adresse des Mieters) an die Firma Full-Service: Mietequipment für Ihr Event, Backeswiese 13, 57223 Kreuztal, zum Zweck der zentralen Datenverarbeitung zur Übermittlung von Angeboten und Informationen (Werbung) über neue Waren und Dienstleistungen übermittelt. Wenn der Mieter*in Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere Angaben zum Vertrag, Bankverbindung, Kreditkarte oder Kundennummer gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden vom Vermieter im Bedarfsfall an mit dem Vermieter zusammenarbeitende Drittunternehmen wie Franchisepartner, Banken oder Sparkassen, Inkassobüros oder Rechtsanwälte übermittelt, um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden. Soweit der Mieter die bei dem Vermieter gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchte, kann der Mieter dies dem Vermieter jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen. #INVENTAR Die Verpflichtungen des Mieters*in Abholen, Abliefern und Retournieren. Wenn der Mieter*in das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter*in selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Das Mietmaterial muss in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Ab einer Mindestauftragsgröße von EUR 350,00 ist der Transport durch Full-Service: Mietequipment für Ihr Event gegen Aufpreis möglich. Die Lieferung wird dann so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Das Mietobjekt wird bis hinter die erste Tür auf Parterre geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport per LKW von 7,5 bis 40 Tonnen geeignet ist. Die erforderliche Mindesttürbreite beträgt 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50 m und der Zugang, sowie der Transportweg innerhalb der Veranstaltungs-Räumlichkeiten muss mit Transportsystemen von bis zu 1200 kg Gesamtgewicht befahrbar sein. Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können), hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen. Bei der Ablieferung der Güter muss der Mieter*in das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von Zwei Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt ab vormittags 8.00 Uhr sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereit stehen (N.B.: wie es auch bei der Anlieferung gestanden hat). Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Das Mietobjekt wird innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des Ereignisses abgeholt, außer wenn ein anderer Abholtermin vereinbart ist. #REINIGUNG Der Mieter*in muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck, Küchenapparatur usw. werden nach der Rückgabe gegen eine Vergütung durch den Vermieter gereinigt; sie müssen durch den Mieter* so dem Vermieter zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste, Fettreste usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Wenn das Mietobjekt extrem schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter*in nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischtücher) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Bei dem Bodenbelag gelten zer- oder verschnittene und stark verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten) Fliesen/Platten als nicht mehr brauchbar. 


14.0 HEIZ-, KLIMAANLAGEN-, STROM- UND TOILETTENEINHEITEN ENERGIE 

Außer wenn etwas anderes angegeben ist, bezieht sich der angebotene bzw. vereinbarte Preis nicht auf die Kosten für Energie- und/oder Brennstoffverbrauch und die Kosten für den Anschluss ans Versorgungsnetz. Der durch uns gelieferte Brennstoff wird zu unserem Tagespreis berechnet. Die in den Angeboten genannten Brennstoffkosten können sich daher ändern. Die Verpflichtungen des Mieters:
14.1 Der Mieter*in muss dafür sorgen, dass die für die Installation des Mietobjekts benötigten Vorrichtungen rechtzeitig angebracht werden. Er muss dabei die durch uns erteilten Anweisungen genau befolgen. Er muss außerdem dafür sorgen, dass der Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird, die durch die zuständigen Stellen festzulegenden Anforderungen erfüllt und jederzeit frei und unbehindert zugänglich ist und dass die ungestörte Funktion des Mietobjekts auf keinerlei Weise behindert wird, das Ganze entsprechend unserer Beurteilung. Außerdem muss der Mieter*in - soweit erforderlich - überbehördliche Genehmigungen verfügen, die mit der Benutzung des Mietobjekts im Zusammenhang stehen. 

14.2 Der Mieter*in erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an uns zurückzugeben. Der Mieter*in haftet für alle Schäden jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder die Folge höherer Gewalt sind.
14.3 Der Mieter*in muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts Sorge tragen. Der Mieter*in muss auf Verlangen das Mietobjekt gegen die durch uns anzugebenden Risiken versichern und während des Mietzeitraums für uns versichert halten. 

14.4 Das Mietobjekt darf nur durch uns bzw. durch Personal, das durch uns bestimmt wird, bedient werden.
14.5 Der Mieter*in ist verpflichtet, uns Störungen unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich von uns bzw. von uns beauftragten Unternehmen durchgeführt werden. Die Nichtnutzbarkeit des Mietobjekts wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. 


15.0 ZELTE 

Die Verpflichtungen des Mieters:
15.1 Der Mieter*in bestimmt den Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird. Er untersucht, ob das Mietobjekt am Ort der Installation sicher und ohne Schaden an Sachen anderer und/oder ohne Beeinträchtigung der Rechte anderer installiert werden kann, und steht für diese Tatsache ein. Er informiert den Vermieter über die Anwesenheit von Leitungen, Kabeln, Rohren und anderen Vorrichtungen auf oder im Boden. Das Gelände, auf dem das Mietobjekt aufgestellt werden muss, muss horizontal und eingeebnet sein. Der Mieter steht dafür ein, dass das betreffende Gelände am Tag, der für die Ablieferung und/oder Montage des Mietobjekts vereinbart ist, frei, geräumt und gut zu befahren ist, auch durch LKW mit 40 Tonnen Gesamtgewicht. Maßnahmen, die für das eine oder andere notwendig sind, werden durch den Mieter*in getroffen und gehen vollständig zu dessen Lasten. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden, Leitungen, Rohren oder anderen Gegenständen auf oder im Boden infolge der Montage des Mietobjekts gehen zu Lasten des Mieters. 

15.2 Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter*in dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters.
15.3 Bei Schnee muss der Mieter*in dafür Sorge tragen, dass das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
15.4 Bei Sturm und/oder Unwetter steht der Mieter*in dafür ein, dass alle Ein- und Ausgänge des Zelts dicht gehalten werden. Droht oder entsteht ein Schaden am Mietobjekt, so muss der Mieter alles tun, um den Schaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Der Mieter*in ist verpflichtet den Vermieter darüber auf dem Laufenden zu halten.
15.5 Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter*in (außer in den unter Punkt 4 genannten Fällen), keine Änderungen am Mietobjekt anbringen.
15.6 Der Mieter*in darf das Mietobjekt ausschließlich entsprechend der vereinbarten Bestimmung benutzen. Der Mieter*in wird im oder am Mietobjekt keine Veränderungen anbringen. Das Bekleben, Bemalen oder anderweitige Bearbeiten des Mietobjekts ist nicht gestattet.
15.7 Wenn für die Aufstellung des Mietobjekts die Zustimmung eines Dritten notwendig ist, trägt der Mieter*in rechtzeitig für den Erhalt dieser Zustimmung Sorge. Er informiert den Vermieter schriftlich über das Vorliegen dieser Zustimmung. Der Nichterhalt der erforderlichen Zustimmung(en) geht vollständig auf Risiko des Mieters. An einen Dritten zu zahlende Vergütungen für die Aufstellung und Erhaltung des Mietobjekts, welcher Art auch immer, gehen vollständig zu Lasten des Mieters, auch wenn sie bereits durch den Vermieter entrichtet worden sind. #STREITIGKEITEN Für evtl. Streitigkeiten ist das Gericht am Niederlassungsort (jeweiliger Niederlassungsort oder Hauptsitz) des jeweils vermietenden Unternehmens (Vertragspartner) zuständig. #GÜLTIGKEIT Diese AGB wird ab 01. Februar 2022 gültig. Alle anderen AGB sowie die digitalen Anfrageformulare werden mit Erscheinen der neuen Internetseite automatisch ungültig.
Autor dieser AGB: Full-Service: Mietequipment für Ihr Event



(AGB) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH PARTYSERVICE / BARBECUECATERING / CANAPES UND FINGERFOOD (STAND 2022)


1.0 GELTUNGSBEREICH

Die in der Rubrik „MEINE TOP 10 MENÜS“ aufgeführten Menüpreise gelten nur für die benötigten Lebensmittel. Die zusätzlich zu honorierenenden Arbeitsstunden berechnen sich für „Vor- und Nachbereitung“ sowie Gästebetreuung.


2.0 VORAUSSETZUNG

Voraussetzung für meinen Mietkoch-Service im privaten Rahmen sind geringe Kühlmöglichkeiten und mindestens zwei funktionstüchtige Herdplatten und ein Ofen. Ist dieses nicht vorhanden fallen weitere Kosten für mobile Küchenmodule an.


3.0 VOR-ORT-BESICHTIGUNG, BERATUNG
Im Rahmen Ihrer individuellen Angebotsanfrage kann es nötig werden, den Veranstaltungsort vor Ort zu besichtigen und dort zu beraten, ein Aufmaß für das Stellen des Buffets und weiterem Equipment zu nehmen, um Ihnen auf dieser Grundlage ein Angebot zu erstellen. Für diesen Aufwand berechnen wir Ihnen 1,– € Fahrtkostenanteil je km und pauschal 50,– EUR zzgl. der ges. MwSt. sollte es nicht zum Auftrag führen.


4.0 TERMINVERFOLGUNG
Um die Speisenauswahl und den endgültigen Ablauf Ihrer Veranstaltung festzulegen, bitte ich Sie zwei Wochen vor Ihrem Veranstaltungstermin einen Termin mit mir abzustimmen. Mindestens fünf Tage vor Veranstaltungstermin ist uns die endgültige Personenzahl anzugeben. Diese Anzahl stellt die verbindliche Berechnungsgrundlage dar. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine nachträgliche Reduzierung der Personenzahl bei der Rechnungserstellung keine Berücksichtigung finden kann.

Sollte die verbindlich gebuchte Veranstaltung vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem storniert werden bzw. sich die Personenzahl verringern, erhält Hendrik Marx, Mietkoch-/BBQ- und Veranstaltunsservice bei Bekanntgabe des Ausfalls sieben Tage vor der Veranstaltung 50 %, bei Bekanntgabe am Tag der Veranstaltung 100 % des vereinbarten Entgelts (Basis: Auftragsbestätigung).


5.0 STORNIERUNG MEINERSEITS 

Werden Aufträge meinerseits durch Krankheit oder andere schwerwiegende Ereignisse storniert oder nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Ersatz- oder Ausfallleistungen.


6.0 PREISE
Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils anzuwendenden Mehrwertsteuer und sind vom Leistungsumfang abhängig. Nähere Informationen * über die im Einzelnen anzuwendende Mehrwertsteuer lesen Sie am Ende des Impressums. Das Orientierungsangebot im Vorfeld einer Veranstaltung beziffert die jeweilige Umsatzsteuerart. Für „Selbergriller“, die nur verzehrfertige Speisen ohne die Lieferung von Tellern und Bestecken sowie Dienstleistungen bestellen werden 7 Prozent MwSt. als Berechnungsrundlage angewandt.


7.0 ZAHLUNG
Sämtliche Zahlungen sind bei Lieferung (Canapés und Fingerfood) in bar oder laut vorheriger Absprache (Canapé-Bestellformular) zu leisten.
ANZAHLUNGSRECHNUNG:
Bei Auftragsklarheit durch Zusendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung (Scan-Dokument möglich) wird eine Anzahlung in Höhe von 50% auf die Bruttosumme berechnet. Sie erhalten von uns vier Wochen vor Ihrem verbindlichen Fix-Termin eine Anzahlungsrechnung die binnen sieben Tagen nach Erhalt (pdf-Dokument) unter Angabe der Rechnungsnummer ausgeglichen werden soll.
SAVE THE DATE:
Bitte teilen Sie uns eine Woche vor dem Veranstaltungstermin die konkrete Personenzahl mit.
SCHLUSSRECHNUNG:
Nach Ihrer Veranstaltung erhalten Sie die Schlussrechnung aufbauend auf den tatsächlichen Werten (reduzierte Personenzahlen finden hier Anwendung).
Wir bitten um Zahlung binnen sieben Tagen nach Rechnungserhalt.


8.0 VERTRAGSSCHLUSS
Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle FOOD-Leistungen. Unsere Angebote sind freibleibend. Sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen, die nicht aus dem an uns erteilten Auftrag ersichtlich sind, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.


9.0 LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Zeitverschiebungen bis ca. 30 Minuten können im Einzelfall entstehen. Für Schäden durch Ereignisse höherer Gewalt übernehmen wir keine Schadenersatzansprüche.


10.0 MÄNGELRÜGE
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen.
Bei etwaigen Unstimmigkeiten sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein/Rechnung zu machen oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Service-Minderleistungen erst am nächsten Tag oder später beanstandet werden.

11.0 Bereitstellung der Buffettische:
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die für das Buffet vorgesehenen Tische von Ihnen zu stellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Tische eine Mindesttiefe von 60 cm nicht unterschreiten. Tapeziertische eignen sich keinesesfalls für den Aufbau eines Buffets. Tischdecken zur besseren Speisenpräsentation werden extra berechnet. Für die Speisenpräsentation auf dem Buffettisch arbeiten wir mit Infrarotwärmelampen und elektrisch betriebenen Chafing-dishes (Warmhaltegeräten/Wasserbad). Idealerweise werden die vorgenannten Geräte durch uns vor dem Eintreffen Ihrer Gäste aufgebaut. Mit stimmungsvollen Buffetrequisieten und/oder Tellerwärmern (indiv. Leistungsumpfang) setzen wir Ihr gewähltes Buffet in Szene.


12.0 GESCHNENKGUTSCHEINE
Fordern Sie einen Mietkoch-Service-Geschenkgutschein an.

Geschenkgutscheine können nicht bar ausbezahlt werden.

Sie können die erhaltenen Geschenkgutscheine auf andere Leistungen von Mietkoch-Service als dem „Dinner for two“ anrechnen lassen.

Ein eventuell vorhandenes Restguthaben aus früheren Geschenkgutscheinen wird auf Folgebestellungen angerechnet.

Der Geschenkgutschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab dem Ausstellungsdatum.

Im deutschlandweiten Aktionsradius (außgenommen Postleitzahlengebiet 57) entstehen weitere Reisekosten in Höhe von 1,00 EUR/km.